Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Heinze Raumausstattung
Bahnhofstraße 53
21255 Tostedt
Telefon: 04182 / 1030
E-Mail: info@heinze-raumausstattung.de
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von Heinze Raumausstattung, Bahnhofstraße 53, 21255 Tostedt – nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt – gegenüber seinen Kunden.
Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Lieferungen und Leistungen sind die getroffenen individuellen Vereinbarungen sowie das jeweilige Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.
Angaben in Katalogen, Prospekten, Mustern, Zeichnungen, Abbildungen oder sonstigen Unterlagen, insbesondere zu Maßen, Farben, Strukturen, Gewichten oder sonstigen Eigenschaften, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Natur- und materialbedingte Abweichungen, insbesondere bei Farben, Maserungen, Oberflächen und Strukturen von Holz, Leder, Textilien, Bodenbelägen und vergleichbaren Materialien, können auftreten. Soweit diese handelsüblich, technisch unvermeidbar und für den Kunden zumutbar sind, stellen sie keinen Mangel dar.
3. Aufmaß und Angaben des Kunden
Soweit der Auftragnehmer das Aufmaß übernimmt, werden die für die Ausführung erforderlichen Maße durch den Auftragnehmer ermittelt.
Stellt der Kunde Maße, Zeichnungen, Pläne, Muster oder sonstige Angaben selbst zur Verfügung, ist er für deren Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich.
Erkennt der Auftragnehmer offensichtliche Unstimmigkeiten in den vom Kunden zur Verfügung gestellten Angaben, wird er den Kunden hierauf hinweisen.
Mehrkosten, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden entstehen und für den Auftragnehmer bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, soweit der Kunde die Ursache hierfür zu vertreten hat.
4. Individuell angefertigte Waren
Bei Raumausstattungsleistungen können Waren speziell nach den Wünschen, Maßen oder sonstigen Vorgaben des Kunden angefertigt oder bestellt werden.
Hierzu können insbesondere individuell konfektionierte Gardinen, Vorhänge, Sicht- und Sonnenschutzanlagen, Plissees, Rollos, Jalousien, Insektenschutz, zugeschnittene Bodenbeläge, individuell angefertigte Polsterarbeiten und sonstige Maßanfertigungen gehören.
Für Verbraucher wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kein Widerrufsrecht bestehen kann.
Einzelheiten zum gesetzlichen Widerrufsrecht und dessen Ausnahmen ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
5. Preise und Kostenvoranschläge
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nichts anderes ausdrücklich angegeben ist.
Kostenvoranschläge beruhen auf dem bei ihrer Erstellung erkennbaren voraussichtlichen Material- und Arbeitsaufwand.
Werden während der Ausführung zusätzliche Arbeiten oder Leistungen erforderlich, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wird der Auftragnehmer den Kunden hierüber informieren, sofern hierdurch eine wesentliche Überschreitung des veranschlagten Gesamtpreises zu erwarten ist.
Zusätzliche Leistungen, die der Kunde nach Vertragsschluss beauftragt, werden zusätzlich vergütet.
Notwendige und vereinbarte Zusatzkosten, insbesondere für besondere Transportbedingungen, Hebe- oder Transporthilfen, Parkgebühren oder vergleichbare Aufwendungen, können zusätzlich berechnet werden.
6. Liefer- und Leistungszeiten
Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Ist für die Ausführung eine Mitwirkung des Kunden erforderlich, beginnt eine vereinbarte Leistungsfrist grundsätzlich erst, wenn der Kunde die erforderliche Mitwirkung erbracht hat.
Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Ereignisse, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, können zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- oder Leistungszeit führen.
Der Auftragnehmer wird den Kunden über wesentliche Verzögerungen und, soweit möglich, über den voraussichtlichen neuen Liefer- oder Leistungstermin informieren.
Gesetzliche Rechte des Kunden wegen Verzugs bleiben unberührt.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und hierdurch keine unangemessenen Nachteile entstehen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Durchführung der vereinbarten Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorliegen.
Insbesondere sind die betroffenen Räume und Arbeitsbereiche soweit erforderlich zugänglich und für die vereinbarten Arbeiten vorbereitet zur Verfügung zu stellen.
Soweit für die Durchführung Strom, Wasser oder sonstige übliche Versorgungsmöglichkeiten erforderlich sind, sind diese am Leistungsort in angemessenem Umfang zur Verfügung zu stellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Entstehen aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung seiner Mitwirkungspflichten zusätzliche Aufwendungen, können diese nach den gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.
8. Anlieferung und Zugang zum Leistungsort
Bei vereinbarter Anlieferung setzt die Preisberechnung einen üblichen und zumutbaren Zugang zum Gebäude bzw. Leistungsort voraus, soweit im Angebot nichts anderes berücksichtigt wurde.
Der Kunde hat den Auftragnehmer rechtzeitig auf besondere Zugangssituationen hinzuweisen, insbesondere auf eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeiten, fehlende Aufzüge, außergewöhnlich lange Transportwege oder sonstige Hindernisse.
Notwendige zusätzliche Aufwendungen aufgrund solcher besonderen Umstände können berechnet werden, soweit sie nicht bereits Bestandteil des vereinbarten Preises sind.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Bereiche frei zugänglich sind.
9. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit die vereinbarte Leistung eine Werkleistung darstellt und eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, ist der Kunde nach vertragsgemäßer Herstellung zur Abnahme verpflichtet.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Für die Abnahme und eine etwaige Abnahmefiktion gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.
Vorbehalte wegen bekannter Mängel sollen bei der Abnahme dokumentiert werden.
10. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zu dem auf der Rechnung oder im Angebot angegebenen Zeitpunkt ohne Abzug fällig. Wurde keine besondere Zahlungsfrist vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit im jeweiligen Angebot oder Auftrag eine Anzahlung, Abschlagszahlung oder ein Zahlungsplan vereinbart wurde, gelten die dort vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern gelten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Regelungen.
Die Geltendmachung eines nachgewiesenen weitergehenden Verzugsschadens bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften möglich.
Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Auftragnehmers mit Gegenforderungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend machen.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des für die jeweilige Ware geschuldeten Kaufpreises Eigentum des Auftragnehmers.
Gegenüber Unternehmern behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung der aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen vor.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in Vorbehaltsware hat der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, soweit dessen Eigentumsrechte betroffen sind.
12. Mängelrechte und Gewährleistung
Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, berechtigte Mängel im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung zu beseitigen.
Dem Auftragnehmer ist grundsätzlich Gelegenheit zu geben, einen behaupteten Mangel zu prüfen und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – innerhalb angemessener Frist nachzuerfüllen.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei fehlgeschlagener oder unzumutbarer Nacherfüllung bleiben unberührt.
Für die Verjährung von Mängelansprüchen gelten die gesetzlichen Fristen, soweit nicht gegenüber Unternehmern wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen, insbesondere bei Farbe, Struktur, Maserung oder Oberflächenbeschaffenheit natürlicher oder textiler Materialien, stellen keinen Mangel dar, sofern sie die vereinbarte oder gewöhnlich zu erwartende Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.
13. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Der Auftragnehmer haftet ebenfalls unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
14. Vom Kunden bereitgestellte Materialien und Unterlagen
Soweit der Kunde Materialien, Stoffe, Gegenstände, Zeichnungen, Pläne oder sonstige Unterlagen für die Ausführung zur Verfügung stellt, hat er sicherzustellen, dass diese für die vereinbarte Verwendung geeignet sind und Rechte Dritter ihrer Verwendung nicht entgegenstehen.
Für Mängel oder Schäden, die ausschließlich auf ungeeignete, fehlerhafte oder unzutreffende vom Kunden bereitgestellte Materialien oder Angaben zurückzuführen sind und die der Auftragnehmer trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennen konnte, haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht.
15. Geistiges Eigentum, Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche von Heinze Raumausstattung erstellten Angebote, Kostenvoranschläge, Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfe, Planungen, Berechnungen, Gestaltungsvorschläge, Aufmaßunterlagen sowie sonstige Unterlagen und Arbeitsergebnisse bleiben, soweit hieran entsprechende Schutzrechte bestehen, geistiges Eigentum von Heinze Raumausstattung.
Die vorgenannten Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung von Heinze Raumausstattung weder vollständig noch auszugsweise vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht werden, soweit dem Kunden hierfür keine entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
Insbesondere dürfen Angebote, Kostenvoranschläge, Kalkulationen, Planungen, Zeichnungen und Gestaltungskonzepte von Heinze Raumausstattung nicht ohne Zustimmung dazu verwendet werden, die darin enthaltenen Planungen, Konzepte oder Ausführungsdetails durch Dritte ausführen oder verwerten zu lassen, soweit diese Inhalte urheberrechtlich oder durch sonstige gesetzliche Schutzrechte geschützt sind.
Die Übergabe oder Übersendung eines Angebots, Kostenvoranschlags, Entwurfs oder einer sonstigen Unterlage führt nicht automatisch zur Übertragung von Urheber-, Eigentums- oder Nutzungsrechten. Eine Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.
Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden, insbesondere das Recht, Vertragsunterlagen im erforderlichen Umfang zur Wahrnehmung eigener gesetzlicher oder vertraglicher Rechte zu verwenden, bleiben unberührt.
16. Verbraucherverträge und Widerrufsrecht
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Besteht ein Widerrufsrecht, wird der Verbraucher hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorschriften belehrt.
Bei individuell angefertigten bzw. eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittenen Waren können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bestehen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von Heinze Raumausstattung.
17. Verbraucherstreitbeilegung
Heinze Raumausstattung ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Streitigkeit bleiben unberührt.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen; soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, wird der Geschäftssitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
19. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Heinze Raumausstattung
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Stand: September 2026
